CBAM, ICS2 und eIDAS 2.0: Dreifache Dokumentation 2026

CBAM, ICS2 und eIDAS 2.0: Dreifache Dokumentation 2026

CBAM, ICS2 und eIDAS 2.0: Dreifache Dokumentation 2026

Drei neue Dokumentationspflichten im Jahr 2026

Deutsche Unternehmen im internationalen Handel sehen sich 2026 mit drei gleichzeitigen neuen Dokumentationsanforderungen konfrontiert:

  • CBAM (1. Januar 2026): Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus verlangt digitale Kohlenstoffgehaltsdokumentation fuer Importe von Stahl, Zement, Aluminium, Duengemitteln, Strom und Wasserstoff
  • ICS2 v3 (3. Februar 2026): Das Eingangskontrrollsystem 2 schreibt rein elektronische Zolldaten fuer alle Transportarten vor -- Zolldokumente in Papierform werden nicht mehr akzeptiert
  • eIDAS 2.0 (Dezember 2026): Jeder EU-Mitgliedstaat muss eine zertifizierte EUDI Wallet bereitstellen, die qualifizierte elektronische Archivierung als neuen Vertrauensdienst einfuehrt

CBAM: Kohlenstoffdokumentation

CBAM trat am 1. Januar 2026 in vollem Umfang in Kraft. Deutsche Importeure muessen nun digitale Dokumentationen des Kohlenstoffgehalts der betroffenen Waren fuehren, die mit den CBAM-Registereintragen verknuepft sind. Dies ist eine grundlegend neue Art von Handelsdokumentation, mit der die meisten Unternehmen bisher keine Erfahrung haben.

ICS2 v3: Papierloser Zoll

Das deutsche ATLAS-Zollsystem hatte bereits rein elektronischen Dokumentenaustausch vorgeschrieben. Ab dem 3. Februar 2026 ist das ICS2 v3-Nachrichtenformat fuer alle Transportarten verpflichtend. Jede Zollanmeldung, jedes Begleitdokument und jede Risikobewertung muss elektronisch uebermittelt werden.

eIDAS 2.0: Digitale Identitaets-Wallet

Die EUDI Wallet fuehrt qualifiziertes elektronisches Archivieren als neue Vertrauensdienstkategorie gemaess Artikel 45j ein. Die grenzueberschreitende Dokumentenunterzeichnung wird zunehmend auf wallet-ausgestellte qualifizierte elektronische Signaturen zurueckgreifen. Die deutsche Bundesdruckerei baut die nationale Wallet auf der bestehenden Online-Ausweis-Infrastruktur auf.