LkSG 2026: Warum das deutsche Lieferkettengesetz fuer 1.000-Mitarbeiter-Unternehmen zur Dokumenten-Pflicht wird | Arhivix

LkSG 2026: Warum das deutsche Lieferkettengesetz fuer 1.000-Mitarbeiter-Unternehmen zur Dokumenten-Pflicht wird

LkSG 2026: Warum das deutsche Lieferkettengesetz fuer 1.000-Mitarbeiter-Unternehmen zur Dokumenten-Pflicht wird

Aus 3.000 wurden 1.000: Die Schwelle ist gesunken, die Dokumentation nicht

Als das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) 2023 in Kraft trat, betraf es zunaechst Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2024 liegt die Schwelle bei 1.000. Damit fallen rund 4.800 deutsche Unternehmen direkt unter das Gesetz, und ueber 50.000 mittelstaendische Zulieferer indirekt durch Anforderungen ihrer LkSG-pflichtigen Kunden.

Im Mai 2026 ist der Berichtszyklus fuer das Geschaeftsjahr 2025 bereits abgelaufen. Das Bundesamt fuer Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat 2025 die Pruefintensitaet deutlich erhoeht. Die ersten Bussgeldverfahren wurden eingeleitet, und der Schwerpunkt liegt nicht auf fehlenden Massnahmen, sondern auf fehlender oder unvollstaendiger Dokumentation.

Was die BAFA bei Pruefungen tatsaechlich sehen will

Das LkSG verlangt nicht, dass die Lieferkette frei von jedem Risiko ist. Es verlangt, dass das Unternehmen nachweisen kann, was es getan hat, um Risiken zu erkennen, zu bewerten und einzudaemmen. Diese Nachweispflicht wird zur dokumentarischen Hauptaufgabe. Die BAFA fordert in Pruefungen typischerweise:

  • Die schriftliche Grundsatzerklaerung der Geschaeftsleitung mit klarer Verantwortungszuweisung
  • Die jaehrliche Risikoanalyse fuer den eigenen Geschaeftsbereich und unmittelbare Zulieferer, inklusive Methodik, Datengrundlage und Bewertungslogik
  • Anlassbezogene Risikoanalysen bei mittelbaren Zulieferern, sobald substantiierte Kenntnis von Risiken vorliegt
  • Praeventionsmassnahmen mit Datum, Verantwortlichem, erwartetem Ergebnis und tatsaechlichem Ergebnis
  • Beschwerdeverfahren mit allen eingegangenen Beschwerden, ihrer Bearbeitung und dem Ergebnis
  • Den jaehrlichen LkSG-Bericht, eingereicht beim BAFA bis Ende April des Folgejahres

Die Aufbewahrungspflicht fuer alle Unterlagen liegt bei mindestens sieben Jahren. Bei laufenden Verfahren oder Beschwerdefaellen verlaengert sich die Frist bis zum Abschluss des Falls plus sieben Jahre.

Die typischen Dokumentationsluecken, die zu Bussgeldern fuehren

Aus den ersten BAFA-Pruefungen 2025 zeichnen sich klare Muster ab. Drei Bereiche sind besonders haeufig mangelhaft dokumentiert:

1. Risikoanalyse als einmaliger Akt statt fortlaufender Prozess. Viele Unternehmen erstellen die Risikoanalyse einmal jaehrlich und legen sie ab. Das LkSG verlangt jedoch Aktualisierung bei wesentlichen Aenderungen: neue Lieferanten, neue Laender, neue Produktgruppen, oeffentlich bekannt gewordene Vorfaelle. Wenn die Aktualisierungshistorie fehlt, gilt die Risikoanalyse als unvollstaendig.

2. Praeventionsmassnahmen ohne Wirksamkeitsnachweis. Es genuegt nicht, einen Code of Conduct an Zulieferer zu verschicken. Das BAFA fragt nach Schulungsnachweisen, Audit-Berichten, Zertifikaten und Korrekturmassnahmen. Wenn der Code of Conduct unterzeichnet ist, aber kein Folgeprozess dokumentiert wurde, faellt die Massnahme bei der Pruefung durch.

3. Beschwerdeverfahren mit Schweigespirale. Wenn das Unternehmen ein Beschwerdeverfahren betreibt, aber keine Beschwerden dokumentiert sind, vermutet das BAFA mangelnde Bekanntmachung oder Unterdrueckung. Die Dokumentation muss zeigen: Reichweite des Verfahrens, Sprachen, Schulung der Beteiligten, eingegangene Faelle, Bearbeitungszeit, Ergebnis.

Bussgelder und Folgewirkungen

Die Sanktionsstaffel des LkSG ist ungewoehnlich hart fuer ein Compliance-Gesetz:

  • Vorsaetzliche oder fahrlaessige Verstoesse: bis zu 800.000 EUR
  • Verstoesse durch Unternehmen mit ueber 400 Mio. EUR Jahresumsatz: bis zu 2 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes
  • Bestimmte schwere Verstoesse: bis zu 8 Mio. EUR pauschal
  • Ausschluss von oeffentlicher Auftragsvergabe fuer bis zu drei Jahre bei Bussgeldern ab 175.000 EUR
  • Eintrag in das Wettbewerbsregister mit oeffentlicher Sichtbarkeit

Der Ausschluss von oeffentlicher Auftragsvergabe ist fuer viele Mittelstaendler die schwerwiegendste Folge. Ein Unternehmen, das fuer die Bahn, Bundeswehr oder kommunale Auftraggeber arbeitet, verliert mit dem Ausschluss seinen wichtigsten Absatzkanal.

Die EU-CSDDD verschaerft den Druck ab 2027

Die EU-Richtlinie ueber Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) wird ab 2027 stufenweise umgesetzt und ersetzt das LkSG nicht, sondern ergaenzt es. Sie betrifft kleinere Unternehmen (ab 1.000 Mitarbeitern und 450 Mio. EUR Umsatz) und erweitert die Sorgfaltspflicht auf die gesamte Wertschoepfungskette, nicht nur auf unmittelbare Zulieferer. Die Dokumentationsanforderungen werden damit weiter wachsen, nicht schrumpfen.

Was Unternehmen 2026 in Ordnung bringen sollten

Ein praktischer Aktionsplan fuer das laufende Jahr:

  1. Pruefen, ob alle Unterlagen fuer den Berichtszyklus 2024 und 2025 zentral und revisionssicher abgelegt sind, mit Versionierung und Aenderungsverlauf
  2. Die Risikoanalyse 2026 mit klarer Methodik und Datenquellen aktualisieren, nicht nur Ergebnis dokumentieren
  3. Beschwerdekanal pruefen: anonym moeglich, mehrsprachig, mit dokumentierten Eingangsfaellen
  4. Praeventionsmassnahmen mit Wirksamkeitsindikatoren versehen und Wirksamkeit dokumentieren
  5. Aufbewahrungsregeln (mindestens sieben Jahre) im Dokumentenmanagementsystem fest verankern

Die Bussgeldverfahren der BAFA werden 2026 und 2027 zunehmen. Wer die Dokumentation jetzt strukturiert aufstellt, vermeidet Sanktionen. Wer es ignoriert, riskiert nicht nur die Geldbusse, sondern den Ausschluss vom oeffentlichen Beschaffungsmarkt.