Firmenschließung — Was tun mit der Dokumentation?

Firmenschließung — Was tun mit der Dokumentation?

Firmenschließung ≠ Archivschließung

Viele Unternehmer glauben, dass mit der Firmenschließung die Aufbewahrungspflicht endet. Das stimmt nicht. Handels- und Steuerrecht schreiben vor, dass Unterlagen auch nach Beendigung der Geschäftstätigkeit aufbewahrt werden müssen.

Gesetzliche Pflichten bei der Schließung

  1. Dokumentation ordnen — alle Unterlagen nach Jahren und Kategorien sortieren
  2. Archivverzeichnis aktualisieren — vollständiges Inventar aller Dokumente
  3. Dauerhafte Unterlagen separieren — Dokumente von bleibendem Wert aussortieren
  4. Übergabe an das Staatsarchiv — dauerhafte Unterlagen übergeben
  5. Vernichtung von Unterlagen — nur mit behördlicher Genehmigung

Aufbewahrungsfristen nach Firmenschließung

DokumentenartAufbewahrungsfrist
JahresabschlüsseDauerhaft
Steuerunterlagen10 Jahre
GehaltsabrechnungenDauerhaft
ArbeitsverträgeDauerhaft
Handelsverträge10 Jahre nach Ablauf
Rechnungen10 Jahre

Wie DMS die Schließung erleichtert

  • Organisierte Übergabe: alle Dokumente bereits kategorisiert mit Metadaten
  • Automatisches Archivverzeichnis: vollständiges Verzeichnis für die Übergabe
  • Export in Standardformaten: PDF/A für Langzeitarchivierung
  • Audit Trail: Nachweis der Dokumentenintegrität

Fazit

Arhivix hilft Ihnen, Ihre Firma gesetzeskonform zu schließen. Automatisches Archivverzeichnis, organisierte Dokumentation und Export für die Übergabe. Organisieren Sie Ihre Dokumente jetzt.