Das Gesetz ist eindeutig: E-Lieferscheine sind Pflicht
Ab 1. Januar 2026 schreibt das Gesetz über elektronische Lieferscheine klare Strafen für Verstöße vor. Die Bußgelder variieren je nach Art des Verstoßes und der juristischen Person.
Strafübersicht nach Verstoßart
1. Waren ohne E-Lieferschein
Schwerster Verstoß — Waren beginnen den Transport ohne registrierten E-Lieferschein:
| Person | Bußgeld |
|---|---|
| Juristische Person | 500.000 – 2.000.000 RSD |
| Unternehmer | 150.000 – 500.000 RSD |
| Verantwortliche Person | 50.000 – 150.000 RSD |
2. Verspätete Übermittlung
Der E-Lieferschein muss vor dem Verlassen des Lagers erstellt werden:
| Person | Bußgeld |
|---|---|
| Juristische Person | 300.000 – 1.000.000 RSD |
| Unternehmer | 100.000 – 300.000 RSD |
| Verantwortliche Person | 50.000 – 100.000 RSD |
3. Keine Empfangsbestätigung
Der Empfänger muss den physischen Empfang innerhalb von 3 Tagen bestätigen und innerhalb von 8 Tagen annehmen oder ablehnen:
| Person | Bußgeld |
|---|---|
| Juristische Person | 200.000 – 500.000 RSD |
| Unternehmer | 100.000 – 200.000 RSD |
| Verantwortliche Person | 50.000 RSD |
Häufige Strafszenarien
- Fahrer ohne Zugang zum E-Lieferschein — Bußgeld bis 2.000.000 RSD
- Lieferschein nach Lieferung gesendet — Bußgeld bis 1.000.000 RSD
- Empfänger bestätigt nicht — Bußgeld bis 500.000 RSD
Toleranzperiode: Januar–Juni 2026
Datenfehler werden toleriert, aber vollständige Nichtnutzung des Systems bleibt ein Verstoß. Ab 1. Juli 2026 — volle Strafen.
Fazit
Die Strafen sind erheblich — bis zu 2.000.000 RSD für juristische Personen. Warten Sie nicht bis Juli.
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