Archivierung von E-Lieferscheinen: Gesetzliche 10-Jahres-Aufbewahrungspflicht

Archivierung von E-Lieferscheinen: Gesetzliche 10-Jahres-Aufbewahrungspflicht

Wie lange müssen Sie E-Lieferscheine aufbewahren?

SubjekttypAufbewahrungsfrist
Öffentlicher SektorDauerhaft
PrivatsektorMindestens 10 Jahre ab Ausstellungsdatum

Was genau müssen Sie aufbewahren?

  • E-Lieferscheine — alle gesendeten und empfangenen
  • E-Empfangsscheine — alle Bestätigungen
  • Papierversionen mit Hologramm
  • Audit-Trail — wer hat erstellt, geändert, bestätigt
  • Anhänge — Fotos, CMR, Qualitätszertifikate

Wo werden E-Lieferscheine gespeichert?

1. Zentrales System (Portal)

Das Portal speichert zentral, aber sich nur darauf zu verlassen ist riskant — das Gesetz legt die Verantwortung auf SIE.

2. Ihr eigenes System (Pflicht)

Sie müssen eine eigene Kopie haben: DMS (empfohlen), ERP-Archiv oder Dateisystem.

Warum DMS zur Archivierung?

  • Automatische Klassifizierung — nach Empfänger, Datum, Warenart
  • Garantierte Aufbewahrung — verhindert versehentliches Löschen
  • Dokumentenintegrität — Hash-Werte, digitale Signaturen, Audit-Trail
  • Verknüpfung — E-Lieferschein + E-Rechnung + Empfangsschein + Vertrag

Was Inspektoren prüfen

  1. Haben Sie alle Lieferscheine?
  2. Sind sie durchsuchbar?
  3. Sind sie unverändert?
  4. Haben Sie einen Audit-Trail?
  5. Haben Sie Backups?

Archivierungs-Checkliste

  • DMS oder ERP mit Langzeitarchivierung
  • Auto-Synchronisation mit dem Portal
  • Offsite-Backup (Cloud oder physisch)
  • Aufbewahrungsfristen konfiguriert
  • Löschschutz (Retention Lock)
  • Suche nach Empfänger, Datum, Warenart
  • Audit-Trail aktiviert

Fazit

Die Archivierung von E-Lieferscheinen ist keine Option — es ist eine gesetzliche Pflicht für 10 Jahre.

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